MiZ 7 Posted March 30 Share Posted March 30 VENDOR-VORTEILE: Angebote im Premium-Bereich erstellen Kunden finden eure Angebote schneller 2x täglich Angebotsthread pushen Keine Truehand Fee(sonst 5%) Weed / Medikamente: Weed: 100 EUR Hasch: 75 EUR Weed+Hasch: 150 EUR Ketamin: 50 EUR Medikamente: 50 EUR Potenzmittel: 50 EUR Cannabinoid: 50 EUR Kippen: 50 EUR Service GFX: 50 EUR Coding: 100 EUR Server: 35 EUR Hosting: 50 EUR Anosims: 35 EUR IPTV: 50 EUR Exchange (PSC, Amazon, Paypal etc.): 100 EUR Bargeld Exchange: 100 EUR Versandmarken: 60 EUR SMS-Empfang: 20 EUR Sonstiges: Thread pinnen: 50 EUR Eigener Usertitel: 50 EUR Link to post Share on other sites
MiZ 7 Posted March 30 Author Share Posted March 30 Info zu Ketamin Ketamin fällt nicht unter das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) Entgegen anderslautenden Vermutungen unterliegt Ketamin als verschreibungspflichtiges Medikament eben nicht dem deutschen Betäubungsmittelgesetz (BtMG), sondern dem Arzneimittelgesetz (AMG). Damit zählt es nicht zu den illegalen Drogen. Der Besitz zum Eigenkonsum ist demnach auch nicht strafbar. Allerdings ist der illegale Handel mit Ketamin nach dem AMG strafbar. Ohne ein entsprechendes ärztliches Rezept kann der Handel und der „freizügige Umgang“ mit Ketamin nach §§ 95, 96 AMG mit einer Geldstrafe oder sogar einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren geahndet werden. Auch das Führen eines Fahrzeugs im Straßenverkehr nach vorheriger Einnahme von Ketamin ist nach § 315c oder § 316 StGB strafbar. Link to post Share on other sites
MiZ 7 Posted April 6 Author Share Posted April 6 Jeder bekannt/Vendor von eine Forum bekommt erst monat Free Vendor 🙂 Link to post Share on other sites
MiZ 7 Posted Tuesday at 03:56 PM Author Share Posted Tuesday at 03:56 PM es darf auch Steckmittel verkaufen wie Koffein / lidocain Link to post Share on other sites
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